Exmatrikuliert

Geschrieben von DrNI am Mittwoch, 25. Februar 2009 um 10:48 in Gebührend studieren
»Das war's«, sagte sie, sich der Schwere ihrer Worte gänzlich unbewusst. Reichte mir die Bescheinigung und ich wart kein Student mehr.

»Prüfung noch nicht abgeschlossen«,so steht es geschrieben. Jaja, ich mach ja schon.

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Das war's nun wirklich. Master's Thesis in dreifacher Ausfertigung abgegeben, vom Herrn Professor bestätigen lassen, dass es reicht, vorläufiges Zeugnis ausstellen lassen, finale Version vom Arbeitsvertrag unterschrieben, Eisbecher reingeschoben. So viele
Weblog: Gsallbahdr
Aufgenommen: Apr 14, 13:43

Kommentare
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Sag das mal nicht zu laut, sonst kommen gleich alle mit Forderungen, jetzt, da du fertig bist und dein Wissen zu Geld machen könntest (müsstest).
Aber Glückwunsch dennoch.
#1 Matthias (Homepage) am 25.02.2009 11:51 (Antwort)
Warum ist man noch vor Ende der Abschlussprüfung exmatrikuliert? Bei mir ging das erst nachher. Abgesehen davon das man ohne Studentenstatus ja kein Geld mehr kriegt.
#2 Kil (Homepage) am 25.02.2009 13:08 (Antwort)
Wann man sich exmatrikulieren kann, das hängt von den Interpretationen der Prüfungsordnungen durch das Prüfungsamt ab. Da wurden in der Vergangenheit in unserem Studiengang verschiedene Vorlieben gehegt und gepflegt und zu Quasi-Vorschriften erhoben.

Kein Geld, ja das stimmt. Wer im Master in diesem lustigen Studiengang aber keine Hausarbeit in jedem Semester abliefert, fliegt raus. Außerdem 500€ Unisteuer.

Ich kann es mir also aussuchen: Rausfliegen und die 500€ zahlen oder einen Monat lang kein Einkommen und keine Krankenversicherung aber 500€...

Wobei das mit dem kein Einkommen vermutlich nicht mal so sein wird. Und damit das mit der KV auch nicht. 8-)
#2.1 DrNI am 25.02.2009 13:13 (Antwort)

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