Die Wissensfrage
Zugegeben, es ist nicht der Untergang es Abendlandes. Ich hatte mich darüber früher schon ausgelassen, aber man kann diese Folge des Wissenschaftszeitvertragsgesetztes nicht oft genug erwähnen: Nach 12 Jahren Uni ist Schluß! Nein, nicht als Student, sondern als an der Uni Beschäftigter mit befristetem Vertrag. Und das sind so gut wie alle.
Was sind das für Perspektiven? Für Studenten, die sich überlegen, in den Hochschulbetrieb als Dozent und/oder Forscher einzusteigen lautet die Ansage: »Nach 12 Jahren Berufsverbot in Deutschland! (Fußnote: Außer Sie werden rechtzeitig Professor, oder kriegen eine der wenigen anderen unbefristeten Stellen, was Ihnen aber wahrscheinlich nicht passieren wird, denn da muß erst einer von den bisherigen abtreten, oder so, jedenfalls, vergessen Sie's!)«
Da bleibt doch die Frage: Wie viel Idealismus braucht man, um diesen Weg gehen zu wollen? Im Vergleich zur sog. freien Wirtschaft kann das Salär jedenfalls keine Motivation darstellen. Und: Wenn diesen Idealismus zu wenige haben, ist das dann der Untergang des Abendlandes? Das immer noch nicht, aber der Wissensstandort Deutschland wird ein schweres und unsicheres Pflaster.
Und wenn wir schon die Produktion in China haben, warum sollten wir noch die Entwicklung bei uns vorantreiben? Wie wichtig ist uns Wissen?
»Zwölf Jahre können sich Zeitverträgler an der Uni durchhangeln, „im 13. Jahr ist die Karriere vorbei“, sagt Pressesprecherin [des Wissenschaftsministeriums Baden-Würstchenberg] Marion Jung. Die Regel gelte bundesweit für alle Universitäten.«Im April diesen Jahres die neue Fassung dieses Gesetz nach einer Überarbeitung durch unsere nachhaltig-zukunftsorientiert arbeitende Regierung in Kraft. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung informiert:
(Schäbiges Tagblatt vom 11.07.07)
»Die bisherigen Sonderregelungen für die Qualifizierungsphase von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die so genannte 12-Jahresregelung bzw. 15-Jahresregelung in der Medizin, bleiben erhalten. Sie haben sich in der Praxis in den letzten Jahren sehr bewährt und waren bisher im Hochschulrahmengesetz angesiedelt.«Sehr bewährt, ja das kann man so sehen. So bleibt den Akademikern nach 12 Jahren nur das Ausland. Man möge sich nun denken, naja was soll's, ich meine 12 Jahre sind eine lange Zeit. Es ist die Frage, ob Hiwi- oder Doktorandenstellen dazu zählen oder nicht. »Die Beschäftigung als studentische Hilfskraft wird nicht auf die zulässige Befristungsdauer des § 57b Abs. 1 angerechnet.« so stand es im Hochschulrahmengesetz. § 57 ist weggefallen. Gesetzestexte studieren ist müßig, vor allem wenn man keine Recherchestrategie dafür hat. Als fachfremder Dilettant rufe ich mal hiermit die Kompetenten zum Kommentieren auf! 12 Jahre sind gut, da kann ich schon mal planen wann ich in welches Ausland auswandere, sollte ich eine Uni-Karriere anstreben.
Was sind das für Perspektiven? Für Studenten, die sich überlegen, in den Hochschulbetrieb als Dozent und/oder Forscher einzusteigen lautet die Ansage: »Nach 12 Jahren Berufsverbot in Deutschland! (Fußnote: Außer Sie werden rechtzeitig Professor, oder kriegen eine der wenigen anderen unbefristeten Stellen, was Ihnen aber wahrscheinlich nicht passieren wird, denn da muß erst einer von den bisherigen abtreten, oder so, jedenfalls, vergessen Sie's!)«
Da bleibt doch die Frage: Wie viel Idealismus braucht man, um diesen Weg gehen zu wollen? Im Vergleich zur sog. freien Wirtschaft kann das Salär jedenfalls keine Motivation darstellen. Und: Wenn diesen Idealismus zu wenige haben, ist das dann der Untergang des Abendlandes? Das immer noch nicht, aber der Wissensstandort Deutschland wird ein schweres und unsicheres Pflaster.
Und wenn wir schon die Produktion in China haben, warum sollten wir noch die Entwicklung bei uns vorantreiben? Wie wichtig ist uns Wissen?






